Ratgeber · Objekttreppe

Arbeiten, während das Haus weiterläuft

Im Mehrfamilienhaus oder im Bürogebäude kann die Treppe nicht einfach für eine Woche gesperrt werden. Der Ablauf muss das von Anfang an berücksichtigen.

Wenn eine Treppe der einzige Zugang zu Wohnungen oder Arbeitsplätzen ist, bestimmt nicht die Technik den Ablauf, sondern die Erreichbarkeit. Wir planen die Arbeiten deshalb in Abschnitten, die am Abend wieder begehbar sind, und stimmen jeden Schritt vorher mit der Hausverwaltung ab.

Der Zugang bleibt die Hauptbedingung

Eine Treppe im Bestand ist in vielen Gebäuden der einzige Rettungsweg. Das heißt, sie muss am Ende jedes Arbeitstages wieder voll nutzbar sein, mit tragfähigen Stufen und einem wirksamen Seitenschutz. Alles, was sich nicht innerhalb eines Tages wieder in diesen Zustand bringen lässt, wird nicht begonnen.

Gibt es einen zweiten Zugang, etwa über einen Aufzug oder eine Außentreppe, eröffnet das mehr Spielraum. Wir fragen das vorab ab, weil es den Ablauf und damit die Dauer der Maßnahme erheblich beeinflusst.

Abschnitte statt Gesamtsperrung

In der Praxis arbeiten wir geschossweise oder in Gruppen von wenigen Stufen. Während ein Abschnitt bearbeitet wird, bleibt der Rest begehbar, und der bearbeitete Teil wird am Abend provisorisch wieder hergestellt oder ist bereits fertig.

Das ist aufwendiger als eine durchgehende Arbeit an der gesamten Treppe, weil mehr Auf- und Abbau anfällt. Dafür entfällt die Notwendigkeit, Nutzer über Tage hinweg umzuleiten oder unterzubringen.

Welche Abschnittsgröße sinnvoll ist, hängt vom Verfahren ab. Ein Stufenbelag lässt sich gut in kleinen Einheiten aufbringen, ein kompletter Austausch der Konstruktion dagegen nicht.

Treppenlauf in einem genutzten Gebäude

Staub, Lärm, Gerüche

Im bewohnten Gebäude sind diese drei Punkte oft wichtiger als die eigentliche Bauzeit. Wir arbeiten mit Absaugung direkt am Werkzeug und mit abgeklebten Staubschutzwänden an den Übergängen zu Fluren und Wohnungen. Das hält den größten Teil des Feinstaubs im Arbeitsbereich.

Für Oberflächen wählen wir im genutzten Gebäude nach Möglichkeit Produkte mit geringer Geruchsentwicklung und kurzer Trockenzeit. Lärmintensive Arbeiten legen wir in Zeitfenster, die vorher bekanntgegeben wurden, damit niemand unangekündigt davon überrascht wird.

Abstimmung mit Nutzern

Eine kurze Information an alle Parteien vor Beginn erspart während der Arbeiten die meisten Rückfragen. Darin stehen der Zeitraum, die täglichen Arbeitszeiten, die betroffenen Abschnitte und eine Telefonnummer für den Fall, dass etwas nicht passt.

Bei gewerblichen Objekten kommt die Frage dazu, ob Kundenverkehr betroffen ist. Dann verlegen wir Arbeiten, wenn möglich, in Randzeiten oder auf Tage mit geringerem Aufkommen.

Der Zeitplan in der Praxis

Für eine abschnittsweise Ausführung rechnen wir mit einem spürbaren Aufschlag gegenüber der Arbeit an einer gesperrten Treppe. Dieser Aufschlag steht im Angebot, damit später keine Diskussion darüber entsteht, warum dieselbe Leistung im Objekt länger dauert.

Verzögerungen entstehen im genutzten Gebäude seltener durch die Arbeit selbst als durch Zugänge, die nicht frei sind, oder Räume, die entgegen der Absprache belegt sind. Eine benannte Ansprechperson vor Ort löst solche Punkte innerhalb von Minuten statt Stunden.

Vorbereitung durch die Verwaltung

Drei Punkte entscheiden darüber, ob eine Maßnahme im genutzten Gebäude reibungslos läuft. Erstens eine rechtzeitige Information an alle Parteien, mindestens zwei Wochen vorher. Zweitens freie Zugänge und eine Stellfläche für Material. Drittens eine benannte Ansprechperson, die vor Ort erreichbar ist.

Dazu kommt die Frage der Zwischenlagerung. Bauteile und Werkzeug können nicht täglich an- und abtransportiert werden, und ein abschließbarer Raum in der Nähe spart jeden Tag Arbeitszeit. Ein Kellerraum oder eine ungenutzte Einheit genügt dafür.

Wo diese Punkte vorbereitet sind, verkürzt sich die Dauer der Maßnahme spürbar. Wo sie fehlen, entstehen Wartezeiten, die niemand eingeplant hat und die am Ende als Mehrkosten auftauchen.

Zur Planung gehört auch die Frage, was passiert, wenn während der Arbeiten etwas Unvorhergesehenes auftaucht. Im Bestand kommt das regelmäßig vor, etwa wenn unter einem alten Belag ein Untergrund zum Vorschein kommt, der erst hergerichtet werden muss.

Wir melden solche Funde sofort und legen die Entscheidung mit der Verwaltung fest, bevor weitergearbeitet wird. Das kostet einen halben Tag, verhindert aber, dass am Ende eine Leistung abgerechnet wird, über die niemand gesprochen hat.

Für den laufenden Betrieb heißt das: Die Treppe bleibt in diesem Fall im provisorisch hergestellten Zustand begehbar, bis die Entscheidung getroffen ist. Eine Baustelle, die über Tage unbenutzbar im Treppenhaus steht, vermeiden wir in jedem Fall.

Wie wir das in der Ausführung umsetzen, steht auf der Seite Objekttreppe.

Podest einer Objekttreppe

Kurz zusammengefasst

Der Zugang bleibt die HauptbedingungEine Treppe im Bestand ist in vielen Gebäuden der einzige Rettungsweg.
Abschnitte statt GesamtsperrungIn der Praxis arbeiten wir geschossweise oder in Gruppen von wenigen Stufen.
Staub, Lärm, GerücheIm bewohnten Gebäude sind diese drei Punkte oft wichtiger als die eigentliche Bauzeit.

Häufige Fragen

Bleibt die Treppe während der Arbeiten begehbar?

In der Regel ja. Wir arbeiten in Abschnitten, die am Ende des Arbeitstages wieder nutzbar sind.

Wie wird der Staub begrenzt?

Mit Absaugung direkt am Werkzeug und mit Staubschutzwänden an den Übergängen zu Fluren und Wohnungen.

Dauert eine Objektmaßnahme länger?

Ja. Abschnittsweises Arbeiten bedeutet mehr Auf- und Abbau. Der Mehraufwand steht im Angebot.

Was sollte die Verwaltung vorbereiten?

Information an alle Parteien, freie Zugänge mit Stellfläche und eine erreichbare Ansprechperson vor Ort.

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Treppe im genutzten Gebäude

Wir planen die Abschnitte so, dass der Zugang erhalten bleibt, und stimmen Zeiten und Information mit der Verwaltung ab.